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| DLTB: Glücksspielmonopol hat weiterhin Bestand |
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München, 08.09.2010
- Heutige Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bestätigen Zulässigkeit eines ausschließlich staatlichen Glücksspielangebotes
- Politik in Bund und Ländern muss nun Maßnahmen gegen suchtgefährdendes Automatenspiel ergreifen
- Glücksspielanbieter aus anderen Ländern in Deutschland weiterhin illegal
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinen heute verkündeten Urteilen zu deutschen Vorlageverfahren - in Übereinstimmung mit seiner bisherigen Rechtsprechung - bestätigt, dass ein ausschließlich staatliches Glücksspielangebot europarechtlich zulässig ist.
"Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass die EU-Mitgliedsstaaten entscheiden können, ob sie ein Kommerzmodell oder ein am Gemeinwohl orientiertes Staatsvertragsmodell wollen", sagt Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern und Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB).
Glücksspielanbieter aus anderen Ländern dürfen gemäß dem EuGH weiterhin nicht ohne Erlaubnis in Deutschland tätig werden. Auch die Untersagung und Reglementierung von Sportwetten und anderen Glücksspielen im Internet wird ausdrücklich zugelassen.
Der EuGH stellt allerdings auch fest, dass die deutsche Gesamtregelung des Glücksspiels von den vorlegenden Gerichten als nicht kohärent angesehen werden könnte. Er weist darauf hin, dass insbesondere das suchtgefährdende gewerbliche Automatenspiel in Spielhallen konsequent im Sinne des Spielerschutzes zu regeln ist. Die Aussagen des EuGH zur Werbung werden geprüft.
"Wir vertrauen auf die Politik in Bund und Ländern, dass die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, damit das in Deutschland bewährte Staatsvertragsmodell Bestand haben wird", so Erwin Horak.
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| LOTTO Thüringen warnt: |
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Telefonwerbung ist verboten!
Immer wieder werden Personen mit unseriösen Anrufen zum Thema Glücksspiel belästigt. Auch in Thüringen ist dies der Fall. Der Anrufer meldet sich auf eine Art, die dem Angerufenen glauben machen will, er würde mit einem Mitarbeiter der staatlichen Lottogesellschaft des jeweiligen Bundeslandes sprechen. Ziel des Anrufes ist es, unter verschiedenen Vorwänden persönlich sensible Daten wie beispielsweise die Bankverbindung des Angerufenen in Erfahrung zu bringen.
LOTTO Thüringen warnt: Diese Anrufe werden nicht von der staatlichen Lotteriegesellschaft des Freistaates Thüringens vorgenommen. Wir distanzieren uns ausdrücklich davon.
"LOTTO steht nicht hinter solchen Anrufen und lehnt diese ab. Wir werben nicht telefonisch um Kunden und verlangen schon gar nicht fernmündlich eine Bankverbindung", erklärte Dr. Friedhelm Repnik, Geschäftsführer der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg und Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB). "Von ungebetenen Anrufen und ähnlichen unlauteren Geschäftspraktiken haben wir uns seit jeher fern gehalten", so Repnik weiter.
Zudem gilt: Jede Form von Telefonmarketing im Bereich Glücksspiel ist seit 1. Januar 2008 untersagt. Im Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) regelt § 5 (3) "Werbung für öffentliches Glücksspiel ist . über Telekommunikationsanlagen verboten."
Deshalb möchten wir an dieser Stelle eindringlich davor warnen, am Telefon die Bankverbindung und andere Daten bekannt zu geben und sich möglicherweise zur Teilnahme am Spiel überreden zu lassen. Lassen Sie sich Unterlagen zusenden, wenn Sie wirklich glauben, dort besseres zu bekommen als beim staatlichen LOTTO, dem Originalanbieter von LOTTO 6aus49, Spiel77, Super6, GlücksSpirale, TOTO, OODSET und Tele-BINGO. Fragen Sie nach, welche Firma konkret hinter den Anrufen steht und auf welcher rechtlichen Basis Sie belästigt werden, denn dies ist wie beschrieben verboten!
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